Nach der Geburt haben Sie als Wöchnerin Anspruch auf eine Hebamme, welche der neuen oder wachsenden Familie beratend und unterstützend zur Seite steht.
Ihre Krankenkasse bezahlt Ihnen 16 Besuche innerhalb der ersten acht Wochen nach der Geburt. Da viele Frauen zwischen dem zweiten bis vierten Wochenbetttag aus dem Spital austreten, haben sie anschliessend noch Hebammenbetreuung zugute. Sie bezahlen für diese Betreuung keinen Selbstbehalt.
Während des Besuches bei Ihnen Zuhause werde ich die Gebärmutterrückbildung und die Abheilung von Geburtsverletzungen (Kaiserschnittnähte und Dammschnitte/-risse) kontrollieren, Ihre Fragen zu den körperlichen Veränderungen beantworten und im Gespräch mit Ihnen in Erfahrung bringen, wie Sie die enormen Hormonschwankungen erleben.
Gerne beobachte ich auch Sequenzen einer Stillmahlzeit, dabei kann ich bei Bedarf weitere Anleitungen geben und Fragen zum Stillen und der Brustpflege beantworten. Zur Pflege ihres Babys gebe ich Ihnen gerne Anleitung bei Babybad und -massage. In meinem Gepäck habe ich eine Waage zur Beobachtung des Gewichtsverlustes und anschliessender Gewichtszunahme dabei und kontrolliere den Nabel des Babys, welcher oft eine einige Tage braucht, um komplett abzuheilen. Sollte sich die Hautfarbe ihres Babys gelblich verfärben (Neugeborenenikterus) werde ich dies sorgfältig beobachten und bei starker Verfärbung wenn nötig auch eine Blutentnahme zur Kontrolle des Bilirubinwertes vornehmen.